Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Verbraucherschutzministerium in Hessen fordert Rückgaberecht für Apps

Bislang ist es so, dass Verbraucher nur bei der Online-Bestellung physischer Güter wie DVDs, Elektronik oder Kleidung von einem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen können. Für digitale Güter, bei denen grundsätzlich eine Kopie über das Internet zugestellt wird, hat der Verbraucher dagegen nahezu keine Möglichkeit, eine Rückgabe zu erwirken. Bereits mit dem Download erlischt nämlich das Widerrufsrecht. Weitergehende Regelungen zur Rückgabe digitaler Güter stammen bislang vom jeweiligen Anbieter. Im Fall vom iTunes Store beschränkt sich dies auf nur eine Rückgabe pro Jahr.

Das Verbraucherschutzministerium in Hessen möchte diese Situation für Verbraucher verbessern und hat sich dafür ausgesprochen, auch für digital erworbene Güter Verbrauchern ein Rückgaberecht einzuräumen. Verbraucher sollen so die Möglichkeit erhalten, auch bei digital erhaltenen Gütern entscheiden zu können, ob ihnen ein Produkt gefällt oder nicht. Für die Neuregelung ist allerdings die Bundesregierung gefordert, die sich für eine Umsetzung in den EU-Verbraucherschutzrichtlinien einsetzen muss. Denkbar wäre beispielsweise die Pflicht zu einer Demo-Version. In diesem Zusammenhang sollen auch klare Regelungen geschaffen werden, um Verbraucher transparent über die Nutzungsbedingungen digitaler Güter zu informieren.

Weiterführende Links:

Kommentare

ExMacRabbitPro06.05.13 11:53
Pflicht einer Demo-Version... tzz.. unsere Politik mal wieder.
Ich bin für ein Rückgaberecht von Politikern, die sich nach der Wahl als ahnungslose Flaschen entpuppen. Die kosten auch mehr als 89 ct.
0
maliker06.05.13 11:56
Wieso soll ich als Entwickler gezwungen werden mehr Arbeit zu haben?

Ein allgemeines Rückgaberecht kann allerdings von Apple im Allgemeinen umgesetzt werden und dies wäre auch zu begrüßen.

Eine zeitliche Begrenzung beispielsweise für die Vollversion kann vom System her gegeben werden. Dies haben andere Anbieter schon häufiger gezeigt.
0
roca12306.05.13 11:57
Bei Xbox Live Arcade Spielen ist eine Demo Pflicht.
aber DVDs kann ich doch nicht zurückgeben wenn das Siegel verletzt bzw. die Folie entfernt wurde?
0
iGod06.05.13 12:01
Richtig, DVDs und CDs kann man nur zurückgeben solange sie noch original verpackt sind. Praktisch kann man sie also auch nicht zurückgeben, da ich erst nach dem Öffnen und Benutzen weiß ob sie gut oder schlecht ist.
0
wiko8606.05.13 12:02
Bin auch der Meinung, dass Entwickler eine Demo/Light Version rausbringen sollten. Im App Store ist es überhaupt nicht zu erkennen, wie gut ein Spiel ist. Und öfters habe ich den Kauf bereut! Ein Rückgaberecht ist aber der falsche Ansatz, denn ich würde einfach alle Spiele nach zwei Wochen zurück geben. Die wenigsten iPhone/iPad spiele sind Spiele, die man länger nutzt.
Bei Apps ist das natürlich ein anderer Punkt. Aber auch hier könnte man sich für den Urlaub eine gute Navi App runterladen und nachher zurückgeben. Was bei Zalando super ist, ist bei digitalen Gütern weniger vorteilhaft!

Da es aber Entwickler wohl so sehen wie @maliker kommt es wohl eher zu einer dämlichen gesetzlichen Bestimmung, die sich am Ende für den Entwickler, für den Kunden oder für beide schlecht auswirken.
0
Swentech06.05.13 12:02
Eine App. Ist kein Gegenstand, den man zurück geben kann.
Eine Software kann man nur zusammen mit einem Datenträger zurückgeben, wenn sie ohne diesen nicht ausführbar ist.

Unglaublich was in den Köpfen anderer Leute spuckt.
0
elBohu
elBohu06.05.13 12:10
Schön wäre es aber, wenn man eine App weiterverkaufen könnte.
Das sollte doch machbar sein.
Ich gebe sie ab, das DRM wird auf den neuen Benutzer geändert und gut ist die Sache.
Die bisherigen Lösung finde ich extrem unschön.
Gesetz den Fall ich gehe von dieser Welt, so müssten meine Nachkommen meine Geräte unter meiner ID nutzen oder aber den ganzen Wert an Apps, Musik und Filmen wegwerfen.
Wenn ich eine Plattensammlung habe, nehme ich da ja auch nicht mit ins Grab...
wyrd bið ful aræd
0
macinblog06.05.13 12:12
Verstehe ich was falsch ?

Es soll zu Gunsten der Verbraucher gehandelt werden und viele sind dagegen, obwohl sie davon profitieren könnten?
0
micheee06.05.13 12:12
Natürlich könnte Apple mit relativ kleinem Aufwand ein Framework anbieten mit Hilfe dessen man
eine App entweder gleich bezahlt oder zunächst nur 15 Minuten testen kann um Sie dann per IAP freizuschalten.

Ich kann ja auch "händisch" über den iTunes Support eine App "zurückgeben", also mir das Geld erstatten lassen und dafür wird mir die Nutzungslizenz entzogen.
Und bei teuren Apps finde ich das nicht verkehrt von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen

Ist in meinen Augen eher eine Frage des Wollens, die Entwickler sind Apple bei anderen Entscheidungen ja auch relativ schutzlos ausgeliefert.
0
Flaming_Moe06.05.13 12:13
macinblog
Verstehe ich was falsch ?

Es soll zu Gunsten der Verbraucher gehandelt werden und viele sind dagegen, obwohl sie davon profitieren könnten?

ich kapiers auch nicht so richtig.
0
verstaerker
verstaerker06.05.13 12:14
ich frage mich was in deinem Kopf vorgeht:

"kauft" man eine Software, erwirbt man bekannterweise nur die Lizenz diese zu benutzen, wieso sollte man die dann nicht zurückgeben dürfen?

Ich finde es nicht in Ordnung das man viele Apps nicht mal testen kann. In Musik-Alben kann man doch auch reinhören.
Es wäre doch toll man jede App erstmal herunterladen kann, dann hat man eine Zeit X diese zu probieren und kann sie dann kaufen oder sie löscht sich selbst oder lässt sich nicht mehr starten
Swentech
Eine App. Ist kein Gegenstand, den man zurück geben kann.
Eine Software kann man nur zusammen mit einem Datenträger zurückgeben, wenn sie ohne diesen nicht ausführbar ist.

Unglaublich was in den Köpfen anderer Leute spuckt.
0
Gerhard Uhlhorn06.05.13 12:18
macinblog
Verstehe ich was falsch ?
Es soll zu Gunsten der Verbraucher gehandelt werden und viele sind dagegen, obwohl sie davon profitieren könnten?
Seit wann machen denn die Verbraucherminister etwas für uns Verbraucher?!?
0
stefan06.05.13 12:22
Ich verstehe die ganze Diskussion und vor allem die Forderung der Hessen nicht.
Hallo? Es geht hier doch vor allem um Cent- oder einstellige Euro-Beträge. Demnächst muss auch am Kaugummi-Automaten eine Demoversion gezogen werden können.
Wenn mal an anderer Stelle wirklich eingespart würde, wo es richtig teuer ist (Flughäfen, Bahnhöfe, usw.), dann hätten alle was davon, und zwar viel mehr, als wenn man die 79 Cent App für eine Woche testen kann.
Alleine der Strom- und Speicherplatzverbrauch rund um dieses Thema dürfte einen höhren volkswirtschaftlichen Schaden ausmachen.
0
barabas06.05.13 12:30
Ich denke eine Demoversion wäre hier die ideale Lösung und einem separat via E-Mail versendeten Code-Schlüssel den man innerhalb von 24 Stunden aktivieren muss, ansonsten verfiele beides.
Erst wenn man die App mittels dem Codeschlüssel freigeschaltet hat wird dann abgerechnet. Zudem kann man sich nur einmal eine Demoversion des jeweilgen Programms holen danach müsste man zumindest eine gewisse Sperrfrist einhalten bevor man die App neuerlich laden kann und eben nicht immer dann "wenn man sie gerade braucht."
Zudem, ein 14-tägiges Wiederrufsrecht könnte hier natürlich, wie am Beispiel mit der Navi-App bereits erwähnt zu Mißbrauch führen, aber 15 Minuten sind auch zu wenig.
0
roca12306.05.13 12:37
iGod
Richtig, DVDs und CDs kann man nur zurückgeben solange sie noch original verpackt sind. Praktisch kann man sie also auch nicht zurückgeben, da ich erst nach dem Öffnen und Benutzen weiß ob sie gut oder schlecht ist.

Danke Also wenn es ein App Rückgaberecht geben sollte… müsste auch die Möglichkeit bestehen
geöffnete DVD zurückzugeben.
0
Radetzky06.05.13 12:42
Ist die Tante bei den Grünen oder was?

Apple würde die Anforderung umsetzen und, wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands, einfach 40% einbehalten, statt wie bisher 30%. Oder die Preise erhöhen.
Oder beides.
0
iGod06.05.13 12:46
Ich kann euch doch genau sagen wo das hinführen wird.

Genug Trolle von euch werden sich doch massig Apps kaufen und diese vor Ablauf der Frist wieder zurückgeben. Da fährt man dann mal eine Woche in Urlaub, lädt die Apps die man braucht und nach dem Urlaub gibt man sie wieder zurück, weil sie nicht gefallen.
Nene, irgendwo muss der Verbraucher sich auch mal vorher überlegen was man will und was man braucht. Bei schlechten Apps ist Apple doch sehr kulant und gibt das Geld auch zurück.
0
Gerhard Uhlhorn06.05.13 12:46
barabas
Ich denke eine Demoversion wäre hier die ideale Lösung und einem separat via E-Mail versendeten Code-Schlüssel den man innerhalb von 24 Stunden aktivieren muss, ansonsten verfiele beides.
Du bist wohl verrückt?!? Wir sind doch froh, dass wie das endlich überwunden haben! Und Du willst dahin zurück?!?
Zudem, ein 14-tägiges Wiederrufsrecht könnte hier natürlich, wie am Beispiel mit der Navi-App bereits erwähnt zu Mißbrauch führen, aber 15 Minuten sind auch zu wenig.
Man könnte es so machen, dass man jede Version nur einmal zurückgeben kann. Damit wäre ein Missbrauch ausgeschlossen. Man muss ja eine App nicht immer wieder testen. Nach einem Test weiß man, ob man sie behalten will, oder nicht.
0
zwobot06.05.13 12:48
roca123
Bei Xbox Live Arcade Spielen ist eine Demo Pflicht.
aber DVDs kann ich doch nicht zurückgeben wenn das Siegel verletzt bzw. die Folie entfernt wurde?

Die Praxis sieht anders aus. Bei amazon aber auch Saturn etc. klappt das. Die versiegeln oft nicht mal.


Ich finde das übrigens richtig einen Widerruf für Apps einzuführen. Gerade Apple kann das ja über das geschlossene System gut mit der Rückgabe kontrollieren. Meine Falk Navi App hätte ich damals gerne zurückgegeben. Das war viel Geld für Schrott und ohne Updates seit 4 Jahren.
0
Gerhard Uhlhorn06.05.13 12:49
iGod
Genug Trolle von euch werden sich doch massig Apps kaufen und diese vor Ablauf der Frist wieder zurückgeben. Da fährt man dann mal eine Woche in Urlaub, lädt die Apps die man braucht und nach dem Urlaub gibt man sie wieder zurück, weil sie nicht gefallen.
Man könnte bei Apps die Rückgabemöglichkeit auf 2 Stunden nach dem Kauf beschränken, und nur einmal pro Version. Wenn man sie also ein zweites Mal lädt, bleibt es beim Kauf.
0
zwobot06.05.13 12:51
stefan
Es geht hier doch vor allem um Cent- oder einstellige Euro-Beträge.

Nein. Nicht immer. Es gibt auch teurere Apps bei denen man durchaus auch mal die A-Karte zieht. Und dann gibt es da noch die Teenies, die soviel Kohle auch nicht haben, aber durch diese Centbeträge auch verlockt werden.
0
dom_beta06.05.13 12:52
Alles, wirklich alles kann missbraucht werden.

Wenn das wirklich ein Kriterium wäre, säßen wir heute noch auf den Bäumen.
...
0
o.wunder
o.wunder06.05.13 12:53
Genau das ist die Plicht der Politik:
Rahmenbedingungen für Unternehmen und Bürger setzen.

Diese Initiative ist längst überfällig!
Ich hoffe das der Gesetzgeber die Rückgabe Möglichkeit digitaler Güter schnell gesetzlich verankert.
0
Gerhard Uhlhorn06.05.13 13:05
o.wunder
Genau das ist die Plicht der Politik:
Rahmenbedingungen für Unternehmen und Bürger setzen.
Stimmt, da stimme ich Dir auch zu. Nur macht die Politik es nicht mehr. Sie kümmert sich nur noch um die Belange der Lobbyisten. Für uns, den Bürger, für dessen Interessen sie eigentlich tätig werden soll, und deren Gehälter der Bürger zahlt, weil sie im Auftrag des Bürgers arbeiten, machen die Politiker fast gar nichts mehr.
0
haschuk06.05.13 13:18
zwobot
roca123
Bei Xbox Live Arcade Spielen ist eine Demo Pflicht.
aber DVDs kann ich doch nicht zurückgeben wenn das Siegel verletzt bzw. die Folie entfernt wurde?

Die Praxis sieht anders aus. Bei amazon aber auch Saturn etc. klappt das. Die versiegeln oft nicht mal.


Die Praxis sieht bei CDs und DVDs vielleicht so aus, defintiv aber nicht bei Software mit Key. Egal ob der Key nochmal extra verpackt ist oder nicht, ist das Siegel auf, keine Rückgabe.

Gleiches gilt auch für Software mit Freischaltung übers Netz oder z.B. Navigationssystem mit Software-Freischaltcode.

Daher kann die mediengestützte Software hier definitiv nicht als Vorbild herhalten.

Max. 2h Rückgaberecht, mehr wird hier kaum laufen.
0
Jerschen
Jerschen06.05.13 13:20
Ich muss zugeben, ich habe auch schon ins Klo gegriffen und eine App hielt nicht das versprochene. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine App nach dem herunter Laden etwas 1-2 Stunden getestet werden kann und danach entweder gelöscht oder bezahlt wird. Oder man testet die App in einer kleinen Sandbox in iTunes. 14 Tage Rückgaberecht ist zu viel.
0
Eventus
Eventus06.05.13 13:52
Ich bin für ein Rückgaberecht bei misslungenen Ferienreisen.
Live long and prosper! 🖖
0
ibaschi
ibaschi06.05.13 15:25
Ich finde die Informationen über eine App nicht ausreichend, um entscheiden zu können, ob die App etwas für mich ist oder nicht. Nur Text und Standbilder sind nicht zeitgemäß. Auch die Rezensionen sind oft wenig hilfreich. Das führt dazu, dass ich die App nicht kaufe. Eine Möglichkeit die App auszuprobieren würde da schon helfen. Bei Musik hilft es mir sehr.
Apple könnte den Entwicklern verschiedene Möglichkeiten anbieten, wie eine zeitlich begrenzte Laufzeit oder nur ein Teil funktioniert (z.B. Bei Spielen nur der erste Level).
Mir als User ist es egal wie das gelöst wird. Hauptsache ich kann vor dem Kauf mehr über das Produkt erfahren als es jetzt der Fall ist.
0
stefan06.05.13 15:40
zwobot
stefan
Es geht hier doch vor allem um Cent- oder einstellige Euro-Beträge.

Nein. Nicht immer.
Warum habe ich wohl "vor allem" geschrieben? Die hochpreisigen Apps haben ganz sicher einen recht geringen Anteil.
Und dann gibt es da noch die Teenies, die soviel Kohle auch nicht haben, aber durch diese Centbeträge auch verlockt werden.
Aber mehrere hundert Euro für ein Smartphone können sie locker ausgeben...
0
stefan06.05.13 15:43
Ich fordere ein Rückgaberecht für Telefongespräche.
Davon gibt es auch mehr als genügend, die nicht so verlaufen, wie man es erwartet hätte.
0
Weitere News-Kommentare anzeigen

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.